Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
- Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle zwischen der Trautmann Systems vertreten durch den Inhaber Maik Trautmann und ihren Kunden (juristische sowie natürliche Personen) abgeschlossenen Verträge sowie alle sonstigen Absprachen, die im Rahmen der Geschäftsverbindung getroffen werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen seitens der Trautmann Systems nicht ausdrücklich widersprochen wird. Für den Fall, dass der Kunde die nachfolgenden allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen nicht gelten lassen will, hat er dies vorher schriftlich der Trautmann Systems anzuzeigen. - Zahlungsbedingungen und Preise
Alle Rechnungen der Trautmann Systems sind wenn nicht anderslautend vereinbart innerhalb 7 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Maßgebend ist das Datum des Eingangs der Zahlung bei der Trautmann Systems. Im Verzugsfalle ist die Trautmann Systems berechtigt, weitere Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Trautmann Systems berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu berechnen. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Trautmann Systems ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen. Sofern nicht anderweitig angegeben entspricht das Leistungsdatum dem auf dem Rechnungsdatum. - Lieferung und Versand
Alle Angebote sind freibleibend. Lieferung erfolgt nur, solange der Vorrat reicht. Alle von der Trautmann Systems genannten Liefertermine sind unverbindliche Liefertermine, es sei denn, dass ein Liefertermin ausdrücklich schriftlich bindend vereinbart wird. Verlangt der Käufer nach Auftragserteilung Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder treten sonstige Umstände ein, die der Trautmann Systems eine Einhaltung des Liefertermins unmöglich machen, obwohl die Trautmann Systems diese Umstände nicht zu vertreten hat, so verschiebt sich der Liefertermin um einen angemessenen Zeitraum. Wird die Trautmann Systems an der rechtzeitigen Vertragserfüllung, z. B. durch Beschaffungs-, Fabrikations- oder Lieferstörungen bei ihr oder bei ihren Zulieferanten gehindert, so gelten die allgemeinen Rechtsgrundsätze mit der Maßgabe, dass der Kunde nach Ablauf von einem Monat eine Nachfrist von sechs Wochen setzen kann. Ist die Nichteinhaltung eines verbindlichen Liefertermins nachweislich auf Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik oder Aussperrung oder auf sonstige nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen von der Trautmann Systems nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, so wird die Lieferfrist angemessen verlängert. Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, wenn er der Trautmann Systems nach Ablauf der verlängerten Frist eine angemessene Nachfrist setzt. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen, wenn die Trautmann Systems nicht innerhalb der Nachfrist erfüllt. Wird der Trautmann Systems die Vertragserfüllung aus den vorgenannten Gründen ganz oder teilweise unmöglich, so wird sie von ihrer Lieferpflicht frei. Die Kosten für den Versand und die Transportversicherung sind grundsätzlich vom Kunden zu tragen, wobei die Wahl des Versandweges und der Versandart im freien Ermessen der Trautmann Systems liegt. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware beim Eintreffen sofort zu untersuchen und erkennbare Transportschäden sowie jegliche Beschädigung der Verpackung unverzüglich schriftlich der Trautmann Systems zu melden. Gleiches gilt für verdeckte Schäden. Geht die Trautmann Systems aufgrund des Unterlassens dieser Verpflichtung ihrer Ansprüche gegenüber der Versicherung oder dem Sublieferanten verlustig, so haftet der Kunde für sämtliche Kosten, die aus dieser Obliegenheitsverletzung resultieren. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware das Werk oder das Lager der Trautmann Systems verlässt. - Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Hardware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen der Trautmann Systems aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden in Haupt- und Nebensache Eigentum der Trautmann Systems. Der Kunde ist verpflichtet, die unter dem Eigentumsvorbehalt der Trautmann Systems stehenden Sachen ordnungsgemäß zu versichern (d. h. Diebstahl-, Feuer-, Wasser- und Schwachstromversicherung) und der Trautmann Systems auf Anforderung eine solche Versicherung nachzuweisen. Im Schadensfall gilt der Versicherungsanspruch des Kunden als an die Trautmann Systems abgetreten. Der Kunde ist zur Verfügung über die unter dem Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen nicht befugt. Bei Pfändungen oder Beschlagnahmen hat der Kunde die Trautmann Systems unverzüglich schriftlich zu unterrichten und hat Dritte auf den Eigentumsvorbehalt der Trautmann Systems unverzüglich in geeigneter Form hinzuweisen. Für den Fall, dass der Kunde dennoch die Liefergegenstände veräußert und die Trautmann Systems dieses genehmigen sollte, tritt der Kunde der Trautmann Systems bereits mit Vertragsabschluss alle Ansprüche gegen seine Abnehmer ab. Der Kunde ist verpflichtet, der Trautmann Systems alle zur Geltendmachung dieser Rechte erforderlichen Informationen herauszugeben und die erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu erbringen. - Haftungsbeschränkung
Die Trautmann Systems haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Trautmann Systems nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalspflicht) verletzt wird oder ein Fall des Verzugs oder der Unmöglichkeit vorliegt. Im Fall einer Haftung aus leichter Fahrlässigkeit wird diese Haftung auf solche Schäden begrenzt, die vorhersehbar bzw. typisch sind. Eine Haftung für das Fehlen garantierter Eigenschaften, wegen Arglist, für Personenschäden, Rechtsmängel, nach dem Produkthaftungsgesetz und dem Bundesdatenschutzgesetz bleibt unberührt. Im Falle einer Inanspruchnahme der Trautmann Systems aus Gewährleistung oder Haftung ist ein Mitverschulden des Kunden angemessen zu berücksichtigen, insbesondere bei unzureichenden Fehlermeldungen oder unzureichender Datensicherung. Unzureichende Datensicherung liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde es versäumt hat, durch angemessene, dem Stand der Technik entsprechende Sicherungsmaßnahmen gegen Einwirkungen von außen, insbesondere gegen Computerviren und sonstige Phänomene, die einzelne Daten oder einen gesamten Datenbestand gefährden können, Vorkehrungen zu treffen. - Gewährleistung für Hardware
Die Trautmann Systems gewährleistet, dass die Waren nicht mit Mängeln behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern.
Die Trautmann Systems und der Kunde sind sich darüber einig, dass im Handbuch und / oder in der Preisliste enthaltene Erklärungen und Beschreibungen sowohl der Hard- als auch der Software keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften darstellen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate und beginnt mit dem Tag der Ablieferung. Ist der Kunde ein Verbraucher im Sinn des Bürgerlichen Gesetzbuchs, so beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Während der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel hat der Kunde der Trautmann Systems unverzüglich schriftlich zu melden. Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Mängeln, die durch normalen Verschleiß, äußere Einflüsse oder Bedienungsfehler entstehen. Die Gewährleistung entfällt, soweit der Kunde ohne Zustimmung der Trautmann Systems Geräte, Elemente oder Zusatzeinrichtungen selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt, es sei denn, dass der Kunde den vollen Nachweis führt, dass die noch in Rede stehenden Mängel weder insgesamt noch teilweise durch solche Änderungen verursacht worden sind und dass die Mängelbeseitigung durch die Änderung nicht erschwert wird.
Erweist sich die Mängelrüge als berechtigt, setzt der Kunde der Trautmann Systems eine angemessene Frist zur Nacherfüllung. Der Kunde teilt der Trautmann Systems mit, welche Art der Nacherfüllung – Verbesserung der gelieferten oder Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache – er wünscht. Die Trautmann Systems ist jedoch berechtigt, die gewählte Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten für sie durchgeführt werden kann und wenn die andere Art der Nacherfüllung keine erhebliche Nachteile für den Kunden mit sich bringen würde. Die Trautmann Systems kann außerdem die Nacherfüllung insgesamt verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten für sie durchführbar ist.
Zur Durchführung der Nacherfüllung für denselben oder in direktem Zusammenhang stehenden Mangel stehen der Trautmann Systems zwei Versuche innerhalb der vom Kunden gesetzten Frist zu. Nach dem zweiten fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuch kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder mindern. Das Rücktritts- bzw. Minderungsrecht kann bereits nach dem ersten erfolglosen Nacherfüllungsversuch ausgeübt werden, wenn ein zweiter Versuch innerhalb der gesetzten Frist dem Kunden nicht zuzumuten ist. Wenn die Nacherfüllung unter den oben ausgeführten Voraussetzungen verweigert wurde, steht dem Kunden das Minderungs- bzw. Rücktrittsrecht sofort zu.
Der Rücktritt wegen eines unerheblichen Mangels ist ausgeschlossen. Hat der Kunde die Trautmann Systems wegen Gewährleistung in Anspruch genommen und stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden ist oder der geltend gemachte Mangel die Trautmann Systems nicht zur Gewährleistung verpflichtet, so hat der Kunde, sofern er die Inanspruchnahme der Trautmann Systems grob fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten hat, allen der Trautmann Systems entstandenen Aufwand zu ersetzen. Die Lieferung einer Bedienungsanleitung in englischer Sprache ist zulässig, wenn der Vertragsgegenstand noch nicht für den jeweiligen Markt vollständig lokalisiert ist. Gleiches gilt, wenn der Vertragsgegenstand generell nur in englischsprachiger Version lieferbar ist. - Gewährleistung für Software welche von Trautmann Systems entwickelt wurde
Der Kunde wird Software unmittelbar nach der Lieferung untersuchen und dem Verkäufer offensichtliche Fehler schriftlich unverzüglich mitteilen. Die Trautmann Systems gewährleistet für einen Zeitraum von zwölf Monaten ab dem Zeitpunkt der Ablieferung, dass die Software hinsichtlich ihrer Funktionsweise im wesentlichen der Programmbeschreibung im begleitenden Schriftmaterial entspricht. Ist der Kunde ein Verbraucher im Sinn des Bürgerlichen Gesetzbuches, so beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre ab der Ablieferung.
Tritt ein Mangel auf, so sind in einer schriftlichen Mängelrüge der Mangel und seine Erscheinungsform so genau zu beschreiben, dass eine Überprüfung des Mangels (z. B. Vorlage der Fehlermeldungen) machbar ist und der Ausschluss eines Bedienungsfehlers (z. B. Angabe der Arbeitsschritte) möglich ist.
Erweist sich die Mängelrüge als berechtigt, setzt der Kunde der Trautmann Systems eine angemessene Frist zur Nacherfüllung. Der Kunde teilt der Trautmann Systems mit, welche Art der Nacherfüllung – Verbesserung der gelieferten oder Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache – er wünscht. Die Trautmann Systems ist jedoch berechtigt, die gewählte Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten für sie durchgeführt werden kann und wenn die andere Art der Nacherfüllung keine erhebliche Nachteile für den Kunden mit sich bringen würde. Die Trautmann Systems kann außerdem die Nacherfüllung insgesamt verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten für sie durchführbar ist.
Zur Durchführung der Nacherfüllung für denselben oder in direktem Zusammenhang stehenden Mangel stehen der Trautmann Systems zwei Versuche innerhalb der vom Kunden gesetzten Frist zu. Nach dem zweiten fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuch kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder mindern. Das Rücktritts- bzw. Minderungsrecht kann bereits nach dem ersten erfolglosen Nacherfüllungsversuch ausgeübt werden, wenn ein zweiter Versuch innerhalb der gesetzten Frist dem Kunden nicht zuzumuten ist. Wenn die Nacherfüllung unter den oben ausgeführten Voraussetzungen verweigert wurde, steht dem Kunden das Minderungs- bzw. Rücktrittsrecht sofort zu.
Der Rücktritt wegen eines unerheblichen Mangels ist ausgeschlossen.
Hat der Kunde die Trautmann Systems wegen Gewährleistung in Anspruch genommen, und stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden ist oder der geltend gemachte Mangel die Trautmann Systems nicht zur Gewährleistung verpflichtet, so hat der Kunde, sofern er die Inanspruchnahme der Trautmann Systems grob fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten hat, allen ihr entstandenen Aufwand zu ersetzen.
Keine Haftung wird dafür übernommen, dass die Software für die Zwecke des Kunden geeignet ist und mit beim Anwender vorhandener Software zusammenarbeitet. Die Lieferung von Handbüchern und Dokumentationen über das mit der Software ausgelieferte Schriftmaterial / Programmbeschreibung und die in die Software implementierte Benutzerführung und / oder Online-Hilfe hinaus, oder eine Einweisung, wird nur dann geschuldet, wenn dies ausdrücklich schriftlich zwischen den Parteien vereinbart worden ist. Im Fall einer solchen ausdrücklichen Vereinbarung sind Anforderungen hinsichtlich Inhalt, Sprache und Umfang eines ausdrücklich zu liefernden Handbuches und / oder einer Dokumentation nicht getroffen, und die Lieferung einer Kurzanleitung ist ausreichend, es sei denn, dass die Parteien schriftlich weitere Spezifikationen vereinbart haben.
Die Lieferung einer Bedienungsanleitung in englischer Sprache ist zulässig, wenn der Vertragsgegenstand noch nicht für den jeweiligen Markt vollständig lokalisiert ist. Gleiches gilt, wenn der Vertragsgegenstand generell nur in englischsprachiger Version lieferbar ist. - Datensicherheit
Der Kunde stellt die Trautmann Systems von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Soweit Daten an die Trautmann Systems - gleich in welcher Form - übermittelt werden, stellt der Kunde Sicherheitskopien her. Die Server der Trautmann Systems und angemietete Server werden regelmäßig gesichert. Der Kunde erhält eine Kopie der Daten nach der vollständigen Abwicklung des jeweiligen Auftrages. Für den Fall eines Datenverlustes ist der Kunde verpflichtet, die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich an die Trautmann Systems zu übermitteln. Dem Kunden ist bekannt, dass für alle Teilnehmer im Übertragungsweg die Möglichkeit besteht, übermittelte Daten abzuhören, dieses Risiko nimmt der Kunde in Kauf. Falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, gelten die an die Trautmann Systems übermittelten Informationen als nicht vertraulich. Vertragspartner werden hiermit davon unterrichtet, dass die Trautmann Systems ihre Anschrift in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet. Soweit sich die Trautmann Systems Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist die Trautmann Systems berechtigt, die Daten der Vertragspartner offen zu legen, wenn dies für die Sicherstellung des Betriebes erforderlich ist. - Veröffentlichte Inhalte
Mit der Übermittlung von Webseiten, Firmenlogos, Grafiken zur Erstellung von Logos und anderen Dateien stellt der Kunde die Trautmann Systems von jeglicher Haftung für den Inhalt frei und sichert zu, kein Material zu übermitteln, das die Rechte Dritter verletzt. Eine Nutzung für nach deutschem oder amerikanischem Recht nicht jugendfreie, pornographische sowie jegliche Art rassistischer oder menschenverachtender Inhalte ist unzulässig. Zudem behält sich die Trautmann Systems vor, unseriöse, sittenwidrige oder gar Aufträge mit kriminellem Hintergrund ohne Begründung abzulehnen. Es ist nicht möglich, dass eine eingehende Einzelfallprüfung für den Fall vorgenommen wird, ob Ansprüche Dritter berechtigt oder unberechtigt erhoben werden. Der Kunde erklärt sich daher bereits jetzt damit einverstanden, dass die Trautmann Systems berechtigt ist, den Zugriff für den Fall zu sperren, dass Ansprüche Dritter auf Unterlassung erhoben werden oder der Kunde nicht zweifelsfrei Rechtsinhaber der veröffentlichten Dokumente bzw. Programme ist. Für den Fall, dass der Kunde Inhalte veröffentlicht, die geeignet sind, Dritte in ihrer Ehre zu verletzen, Personen oder Personengruppen zu beleidigen oder zu verunglimpfen, ist die Trautmann Systems berechtigt, sofort den Zugriff zum gesamten Angebot zu sperren, auch wenn ein tatsächlicher Rechtsanspruch nicht gegeben sein sollte. Das gleiche gilt, wenn Inhalte nach dem allgemeinen Rechtsempfinden gegen geltendes Recht der BRD oder der USA verstoßen könnten. Dem Kunden ist es jedoch überlassen, den Beweis für die tatsächliche Unbedenklichkeit der Inhalte anzutreten. Sobald dieser erbracht ist, wird das Angebot wieder frei geschaltet.
Trautmann Systems distanziert sich hiermit ausdrücklich von allen auf den Kundenseiten vorhandenen Inhalten und weiterführenden Querverweisen (Links) und kann in keinem Fall für Inhalte auf Kundenseiten verantwortlich gemacht werden. - Vertraulichkeit
Die Trautmann Systems und der Kunde verpflichten sich gegenseitig, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Seite unbefristet geheim zu halten und nicht an dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten. Die Unterlagen, Zeichnungen und andere Informationen, die der andere Vertragspartner aufgrund der Geschäftsbeziehung erhält, darf dieser nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes nutzen. - Beweisklausel
Daten, die in elektronischen Registern oder sonst in elektronischer Form bei der Trautmann Systems gespeichert sind, gelten als zulässiges Beweismittel für den Nachweis von Datenübertragungen, Verträgen und ausgeführten Zahlungen zwischen den Parteien. - Schutzrechte
Ohne ausdrückliche Genehmigung der Trautmann Systems ist es dem Käufer nicht gestattet, die von der Trautmann Systems erworbene Ware in Länder außerhalb der EG zu exportieren. Daneben hat der Käufer sämtliche einschlägige Exportbestimmungen, insbesondere diejenigen nach der Außenwirtschaftsverordnung sowie gegebenenfalls Regelungen nach US-Recht, zu beachten. - Export
Der Käufer erkennt an, dass der Weiterverkauf jeglicher aus den USA importierten Produkte den Export-Kontrollbestimmungen der Vereinigten Staaten von Amerika unterliegt, die die Ausfuhr und Wiedereinfuhr von Hardware, Software, technischen Datenträgern und unmittelbaren Produkten von technischen Datenträgern einschließlich Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit der Verwendung dieser Produkte stehen, beschränken. Der Käufer ist damit einverstanden, dass er weder direkt noch indirekt aus den USA importierte Produkte, Informationen oder Dokumentationen, die damit im Zusammenhang stehen, in irgendwelche Länder bzw. an irgendwelche Endabnehmer exportiert oder weiterexportiert, ohne vorher die hierfür erforderliche Zustimmung von der hierfür zuständigen Behörde eingeholt zu haben. Erforderlich ist die Zustimmung des amerikanischen “Department of Commerce“, Abteilung für die Verwaltung von Exportangelegenheiten, oder einer vergleichbaren Stelle. Dasselbe gilt für alle Verwendungen seitens des Endabnehmers, die durch US-Bestimmungen beschränkt sind.
Endabnehmer, für die Beschränkungen gelten sind:
alle Endabnehmer, von denen der Käufer weiß oder die begründete Vermutung hat, dass die Produkte, die aus den USA importiert wurden, für den Entwurf, die Entwicklung oder die Produktion von Raketen bzw. in der Raketentechnik, im Zusammenhang mit Nuklearwaffen oder bei chemischen und biologischen Waffen verwendet werden. Endverbrauch, für den Beschränkungen gelten: jeglicher Gebrauch von Produkten, die im Zusammenhang mit dem Entwurf, der Entwicklung oder der Produktion von Raketen bzw. der Raketentechnik, im Zusammenhang mit Nuklearwaffen oder der Waffentechnik oder für chemische und biologische Waffen aus den USA importiert wurden. - Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr tritt an die Stelle der nichtigen Bestimmungen dasjenige, was dem gewollten Zweck am nächsten kommt. Nebenabreden sind nicht getroffen. Vertragsergänzungen entfalten nur Wirksamkeit, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Der Kunde kann seine Rechte aus einer Geschäftsbeziehung mit der Trautmann Systems nur mit schriftlicher Einwilligung der Trautmann Systems abtreten. Eine Aufrechnung gegenüber der Kaufpreisforderung ist dem Kunden nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen möglich.
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Kamenz.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
Online Streitbeilegung
Wir sind stets bemüht alles erdenkliche zur Zufriedenheit unserer Kunden zu tun. Sprechen Sie uns bei Problem bitte immer zuerst direkt an.
Beschwerdeverfahren via Online-Streitbeilegung für Verbraucher (OS): http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Verbraucher können sich zur Beilegung von Streitigkeiten an die vorbenannte Online-Streitbeilegungs-Plattform wenden.